Messstellenbetriebsgesetz
Ihre Ausgangslage
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 02.09.2016 in Kraft getreten. Es verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG unterliegt der "intelligente Messstellenbetrieb“ der buchhalterischen Entflechtung nach §§ 6b, 6c und 54 EnWG.
Umsetzung
Ansichten des Instituts für Wirtschaftsprüfer e.V (IDW) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) weichen voneinander ab:
- BNetzA: Kontentrennung (innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors) und Aufstellung eines eigenen Tätigkeitsabschlusses
- IDW: Kontentrennung (außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors) ist ausreichend (kein eigener Tätigkeitsabschluss notwendig)
Auch wenn die Verpflichtung zur buchhalterischen Entflechtung bereits seit dem 02.09.2016 gilt, ist die Umsetzung wohl erst für das Jahr 2017 relevant, da intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen im Sinne des MsbG zuvor nicht zur Verfügung stehen.
Handlungsempfehlung
Interne Rechnungslegung (Controlling): Vorgehensweise der BNetzA umsetzen
- Zum Zwecke von Controlling/Preiskalkulation/Deckungsbeitragsrechnung werden detaillierte Informationen benötigt
- „Risikominimierung“, falls BNetzA ihre Sicht durchsetzt oder im Rahmen einer Kostenprüfung verlangt
- Die Daten der internen Rechnungslegung werden zusammengefasst → kein Mehraufwand
- Minimierung der Informationsveröffentlichung
Unser Angebot
Wir unterstützen Sie gerne sowohl bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten als auch bei der strategischen Unternehmenssteuerung im „intelligenten Messstellenbetrieb“. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
1. Unterstützung bei der Gemeinkostenschlüsselung/Bilanzerstellung
2. Preiskalkulation intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen
3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen hinsichtlich der Wertschöpfungstiefe
Leistungen
Kontakt
Unser Beraterteam würde Sie gerne bei der Umsetzung des MsbG unterstützen und würde sich über Ihre Kontaktaufnahme freuen.